TAIZHOU LEAD PUMP CO., LTD
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Nachricht

Ankündigung des Finanzministeriums und der staatlichen Steuerverwaltung zur Anpassung der Exportsteuerrückerstattungspolitik für Photovoltaik- und andere Produkte

Bekanntmachung Nr. 2 von 2026 des Finanzministeriums und der staatlichen Steuerverwaltung

Die relevanten Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Anpassung der Exportsteuerrückerstattungspolitik für Photovoltaik- und andere Produkte werden hiermit wie folgt bekannt gegeben:

1. Ab dem 1. April 2026 entfällt die Mehrwertsteuerrückerstattung beim Export von Photovoltaik- und anderen Produkten. Die detaillierte Produktliste finden Sie in Anhang 1.

2. Vom 1. April 2026 bis zum 31. Dezember 2026 wird der Mehrwertsteuer-Ausfuhrsteuerrückerstattungssatz für Batterieprodukte von 9 % auf 6 % gesenkt. Ab dem 1. Januar 2027 entfällt die Mehrwertsteuerrückerstattung bei der Ausfuhrsteuer für Batterieprodukte. Die detaillierte Produktliste finden Sie in Anhang 2.

3. Für die verbrauchssteuerpflichtigen Produkte unter den oben genannten Produkten bleibt die Politik der Ausfuhrverbrauchssteuer unverändert und die Politik der Verbrauchssteuerrückerstattung (Befreiung) gilt weiterhin.

4. Die für die in dieser Ankündigung aufgeführten Produkte geltenden Ausfuhrsteuerrückerstattungssätze werden auf der Grundlage des Ausfuhrdatums ermittelt, das auf dem Zollanmeldungsformular für exportierte Waren angegeben ist.

Hiermit bekanntgegeben.

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